Befristete Förderung Schneebruchaufarbeitung

Das Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten Amberg-Neumarkt informiert:

" Sehr geehrte Damen und Herren,

Wie der Pressemitteilung der Staatsministerin Kaniber zu entnehmen war, werden infolge der Schneebruch- und Sturmereignisse Ende 2023 auch Jungbestandspflege in Beständen mit einer Oberhöhe über 15 m gefördert.

Ziel der Förderung ist die Beseitigung von geschädigten Fichten vor der Borkenkäfersaison.

Die Voraussetzung sind:

  • Befristung: Die Antragstellung erfolgt bis zum 29. Februar 2024 (Datum Antragseingang). Die Fertigstellungsanzeigen müssen bis zum 31. März 2024 bei der Bewilligungsbehörde eingegangen sein. Die Bewilligungsbescheide sind entsprechend zu befristen. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich.
  • Flächigkeit: Es dürfen nur flächige Schäden (auch Nester), die in BayWIS dokumentiert werden können, berücksichtigt werden. Eine Förderung von Einzelschäden ist nicht möglich. Aufgrund der Bagatellgrenze sind ca. 4000 m² notwendig.
  • Bestandsalter: Die Pflege in Beständen, die die halbe Umtriebszeit bereits überschritten haben, ist nicht förderfähig.
  • Defizitär: Um den Einwänden des ORH bezüglich einer Förderung der Pflege älterer Bestände Rechnung zu tragen, muss die Revierleitung bei Antragstellung gutachtlich feststellen und im Arbeitsplan dokumentieren, dass die Schadholzaufarbeitung nicht gewinnbringend erfolgen kann. Eine gewinnbringende Aufarbeitung und Vermarktung schließt die Förderung aus.
  • Kombinationsausschluss: Eine gleichzeitige Förderung des Schadholzes als „Vorbeugung und Bekämpfung rindenbrütender Insekten“ ist wie bei der Maßnahme JP < 15 m nicht zulässig, da die Förderung ein waldschutzwirksames Behandeln voraussetzt.

Für Rückfragen stehen die Revierleitenden zur Verfügung. "

Mit freundlichen Grüßen

Sven Grünert
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Amberg-Neumarkt

Maxallee 1

92224 Amberg

 


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